Hessen checkt Strom!

Mit dem Projekt "Hessen checkt Strom!" erhalten Hessinnen und Hessen mit geringem Einkommen die Möglichkeit, ihr altes Kühlgerät kostenlos gegen ein neues, energieeffizienteres Gerät auszutauschen. In diesem Rahmen wird neben dem Kühlgerätetausch auch eine Analyse des Energieverbrauchs angeboten. Diese soll helfen, Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen und hohe Stromkosten zu senken.

Löwe Hessen Checkt Strom
Sie haben ein geringes Einkommen und möchten Ihren Stromverbrauch senken und damit Geld sparen? Mit dem Projekt „Hessen checkt Strom!“ haben Sie mit Unterstützung der Malteser die Möglichkeit, Ihr altes Kühlgerät kostenlos gegen ein neues, energieeffizienteres Gerät auszutauschen.

Kühlschranktausch

Energie sparen und Kosten senken
Im Folgenden ist der Ablauf eines Kühlgerätetausches kurz zusammengefasst. Zunächst müssen Sie einen Termin am Standort Hanau vereinbaren. Bei einem anschließenden Hausbesuch schaut sich der Berater Ihren Kühlschrank an und prüft, ob Ihr Gerät für den Kühlschranktausch in Frage kommt.
Dabei gelten folgende Kriterien:
  • Ihr bisheriger Kühlschrank muss mindestens 10 Jahre alt sein
  • Die Ersparnis des neuen Geräts gegenüber dem alten muss bei 200 kWh/Jahr liegen
  • Das Neugerät muss sich innerhalb der Energieeffizienzklassen A - D bewegen
  • Das Neugerät darf nicht größer als Ihr Altgerät sein
Nach positiver Prüfung wird Ihr altes Kühlgerät abgebaut, entsorgt und kostenlos gegen ein neues ausgetauscht. Je nach Kühlgerätetyp werden Kosten bis maximal 1.000 € für die Anschaffung eines Neugerätes (inkl. Lieferung, Einbau und Entsorgung) übernommen. Nähere Informationen zum Ablauf erhalten Sie bei Ihrem ersten Kontakt mit dem Standort Hanau.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf einen Gerätetausch besteht.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Am Kühlschranktausch können Sie teilnehmen, wenn Sie Transferleistungen wie Wohngeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhalten, unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, eine sehr geringe Rente beziehen oder Ihr Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze (derzeit ca. 1402 Euro) liegt.

Wenn Ihr altes Gerät 10 Jahre oder älter ist und einige weitere Kriterien erfüllt (siehe Frage-Antwort-Liste), schenkt Ihnen das Land Hessen ein neues Kühlgerät (Kühlschrank, Gefrierschrank, Kombigerät) im Tausch gegen Ihr altes Gerät.

Die Malteser sind Projektträger und führen die Aktion durch. Sie stellen für Sie ein Team zusammen, das gemeinsam mit Ihnen den Austausch des Kühlgerätes organisiert, um Ihre Verbrauchskosten zu senken.

Standort Hanau

Für einen Beratungstermin wenden Sie sich an:

Malteser Hilfsdienst e.V.
Waltraud Born
Jahnstr. 37
63450 Hanau

Telefon: 0175 3205273
E-Mail: Waltraud.Born@malteser.org

Vorerst läuft das Projekt bis zum 31.12.2024. Um von dem Angebot zu profitieren, empfehlen wir eine frühzeitige Anfrage.

Projektförderung und Umsetzung

Das Projekt „Hessen checkt Strom!“ wird vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat finanziert und gemeinsam mit der Hessen Caritas durchgeführt.

Der Standort Hanau wird vom Malteser Hilfsdienst e.V. betreut. Ziel ist es, Hessinnen und Hessen mit geringem Einkommen im südlichen Main-Kinzig-Kreis zu unterstützen.

Das Projekt „Hessen checkt Strom!“ wurde von der hessischen Landesregierung ins Leben gerufen, um in Zeiten der Krise und steigender Preise die Menschen dabei zu unterstützen, effektiv Strom zu sparen. Teil des Projektes ist der hessenweite Austausch von 1.500 Kühlgeräten bis zum 31.12.2024. Die Umsetzung im Main-Kinzig-Kreis wird von den Maltesern mit Sitz in Hanau organisiert. Partnerstädte sind Hanau, Nidderau, Maintal und Erlensee.
Alle, die 
  • Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder umgangssprachlich "Hartz IV"), 
  • Sozialhilfe, 
  • Grundsicherung oder 
  • Wohngeld beziehen,
  • eine niedrige Rente, 
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder 
  • Kinderzuschlag erhalten,
  • bzw. deren Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt,
können sich für denKühlgerätetausch anmelden.
Wer schließlich ein neues Kühlgerät erhält, bekommt einen Gutschein, den er bei einem Händler seiner Wahl einlösen kann.
Zuerst müssen Sie einen Termin am Standort Hanau vereinbaren. Bei einem anschließenden Hausbesuch schaut sich der Berater Ihren Kühlschrank an und prüft, ob Ihr Gerät für den Kühlschranktausch in Frage kommt.
Dabei gelten folgende Kriterien:
  •     Ihr altes Kühlgerät muss mindestens 10 Jahre alt sein.
  •     Die Einsparung des neuen Gerätes gegenüber dem alten muss 200 kWh/Jahr betragen.
  •     Das neue Gerät muss in die Energieeffizienzklasse A - D fallen und
  •     darf in der Regel nicht größer sein als das alte Gerät.
Grundsätzlich sind alle Händler dazu berechtigt, sowohl vor Ort als auch online. Dies ist ausdrücklich erwünscht, um den Wettbewerb offen und transparent zu halten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Händler mit der Abwicklung des Kühlgerätetauschs einverstanden ist.
Wer Anspruch auf ein neues Kühlgerät hat, geht mit einem Gutschein zum Händler seiner Wahl, legt diesen vor und sucht sich ein passendes Kühlgerät aus.
Auf dem Gutschein sind die Produktabmessungen, die Effizienzklasse sowie der Kühlgerätetyp vermerkt. Anschließend kann der Bestellvorgang abgeschlossen werden.
Die Vorlage des Gutscheins garantiert somit die Berechtigung zur Bestellung eines Kühlgerätes und die Kostenübernahme. Sollten die Händler darüber hinaus noch Klärungs- oder Beratungsbedarf haben, können sie sich unter den unten angegebenen Kontaktdaten an das Projektteam von Malteser wenden:
 
Malteser Hilfsdienst e.V.
Waltraud Born
Jahnstr. 37
63450 Hanau

E-Mail: Waltraud.Born@malteser.org
Mobil: 0175 3205273
Wer zur Teilnahme am Kühlgerätetausch berechtigt ist, sucht sich gegen Vorlage eines Gutscheins, den er zuvor von den Maltesern erhalten hat, bei einem Händler seiner Wahl ein passendes Gerät aus. Anschließend kann der Bestellvorgang ausgelöst werden. Wichtig: Die Bezahlung der Rechnung muss per Vorkasse erfolgen.

Ablauf der Rechnungszahlung per Vorkasse:
  • Der Händler löst die Bestellung aus und sendet die Rechnung inkl. Angabe der Liefer- und Entsorgungskosten an die Geschäftsstelle des Caritasverbandes Limburg: 
Geschäftsstelle „Hessen checkt Strom!"
Caritasverband für die Diözese Limburg e. V.
Frau Annika Löw
Über der Lahn 5
65549 Limburg
 
Der Mehraufwand für die Zusendung des Entsorgungsnachweises kann vorab in Form einer angemessenen Aufwandspauschale auf die Rechnung aufgeschlagen werden.
  • Der Händler wartet den Zahlungseingang ab, liefert dann das Gerät aus und entsorgt das Altgerät. 
  • Der Händler sendet den Entsorgungsnachweis an die Adresse des Caritasverbandes Limburg. 
Ja.
Für die Lieferung des neuen Kühlgerätes können Kosten in Höhe von maximal 49,99 € veranschlagt werden.
Der Kühlgerätetausch darf inklusive Anlieferung und Entsorgung des Altgerätes die Kosten von 1.000,- € brutto nicht überschreiten.
Hessen Checkt Strom Alle-drei-logos-zusammen