Verhütungsmittelfond

Kostenzuschuss
Kostenübernahme Verhütungsmittel für Bürger*innen der Stadt Hanau mit geringem Einkommen

Die Stadt Hanau hat ab Januar 2024 einen Verhütungsmittelfonds für Menschen mit geringem Einkommen eingerichtet. Frauen und Männer, die in Hanau leben und soziale Hilfen wie beispielsweise Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld beziehen, können ab sofort die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel beantragen. Der Antrag kann bei den Beratungsstellen pro familia in Hanau und beim Sozialdienst katholischer Frauen in Hanau gestellt werden.
 

[1] Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Hanau, auf welche kein Rechtsanspruch besteht. Die Kostenübernahme für das jeweilige Verhütungsmittel kann nur bis zum festgelegten Höchstbetrag erstattet werden. Darüber hinaus anfallende Kosten wie Nachsorge- und Folgekosten im Rahmen der Verhütungsmittelvergabe können nicht übernommen werden. Bürgerinnen und Bürger aus den Städten und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises sind von dieser Leistung der Stadt Hanau nicht umfasst. Sollten sie Hilfebedarf haben, dann wenden sie sich bitte vertrauensvoll an die Beratungsstellen.
 
Weitere Informationen:
Die Kostenübernahme kann für alle gängigen Verhütungsmittel beantragt werden, z.B.:
 
  • Pille
  • Spirale
  • Kupferkette oder –ball
  • Hormonstäbchen
  • Verhütungspflaster
  • Drei-Monats-Spritze
  • Sterilisation bzw. Vasektomie
  • Diaphragma
  • Verhütungskappe
  • Verhütungsring
  • Kondome (auch Frauenkondome)
  • Chemische Verhütungsmittel
  • Technische Hilfsmittel für eine natürliche Familienplanung (z.B. Temperaturmessgeräte).
Alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt Hanau gemeldet und älter als 22 Jahre alt sind und kein oder ein geringes Einkommen zur Verfügung haben (z.B. Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I, Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld, Studierende mit BAFÖG-Bezug, Auszubildende, sowie Inhaberinnen und Inhaber des Hanau-Passes).
 
 
  • Vereinbaren Sie einen Termin für die Antragstellung und/oder eine Verhütungsberatung bei der pro familia Beratungsstelle in Hanau oder in der Beratungsstelle des Sozialdienstes kath. Frauen (SkF e.V.)  in Hanau.
  • Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und Ihre Leistungsbescheide bzw. Ihre Einkommensnachweise der letzten drei Monate mit.
  • Falls vorhanden: Bringen Sie ein Rezept bzw. einen Kostenvoranschlag Ihrer gynäkologischen/urologischen Praxis mit.
In der Beratungsstelle erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung über den vereinbarten Betrag für Ihr Verhütungsmittel. Diese lösen Sie in Ihrer Arztpraxis oder Apotheke ein, entrichten gegeben falls Ihren Eigenanteil und erhalten das Verhütungsmittel.
Die Apotheke/Arztpraxis reicht die Rechnung der Kostenanteile aus dem Verhütungsmittelfonds bei der zentralen Abrechnungsstelle - der pro familia Hanau - ein.
 
Zum Download: